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    Professor Dr. rer. nat. habil. Wilfried Echterhoff
(Kommentar: Nachfolgend Adresse und Telefon- sowie Telefaxnummer.)
    Bergische Universität, Wuppertal
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AGB

Geschäftsgrundlage für Forschung und Entwicklung und andere Arbeiten in meinen Arbeitsbereichen
  1. Unsere Einrichtungen übernehmen Arbeiten, die der Aufgabenstellung nach der Verbesserung der Lebensbedingungen der Allgemeinheit und einzelner Personen dienen. Zu diesen Arbeitseinrichtungen gehören private und gemeinnützige Organisationseinheiten. Zugleich bestehen enge Kooperationen mit weiteren wissenschaftlichen Einrichtungen, z.B. Universitäten, und Einrichtungen in Wirtschaft und Verwaltung.
  2. Von besonderem Interesse für uns sind Arbeiten, die zu neuen Entwicklungen führen. Standardaufgaben, die wir übernehmen, sollen ein fachlich gehobenes Niveau erfordern.
  3. Eine Kooperation mit anderen Einrichtungen und Personen (einschließlich der finanzierenden Auftraggeber) kann von unserer Seite nur erfolgen, wenn ähnliche Interessen wie unter Punkt 1 gegeben sind und ein Vertrauensverhältnis für die Zeit der gemeinsamen Tätigkeit aufgebaut werden kann.
  4. Von unseren Arbeiten verlangen wir, dass sie den üblichen oder fachlich gesicherten Methoden bzw. neu entwickelten Methoden folgen. Wir halten uns an die von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) empfohlenen Standards (Deutsche Forschungsgemeinschaft, 1998).
  5. Für unsere Arbeiten steht der Erfolg und nicht der ökonomische Zuwachs an erster Stelle.
  6. Wir streben in Absprache mit unseren Kooperationspartnern eine Veröffentlichung der Arbeitsergebnisse an, sofern das Erreichte einen Erkenntnisgewinn darstellt.
  7. Unser betriebswirtschaftliches Konzept beruht auf einer kostenstellenbezogenen Finanzplanung und auf einer Schlussrechnung für jedes Projekt, die auf Grundlage eines spezifischen Angebots erfolgt.
  8. Unsere Arbeiten können wir nicht vorfinanzieren, sodass dies in den vertraglichen Regelungen berücksichtigt werden muss. Wir zahlen keine Provisionen an Vermittler, keine sogenannten Dankeschön-Gelder oder Ähnliches.
  9. Die Haftung ist beschränkt und wird vertraglich geregelt. Der Auftragnehmer ist bis zur vollständigen Bezahlung Eigentümer (auch im Sinne des Urheberrechts /UrhG) der erstellten Leistung.
  10. Sollten eine oder mehrere Regelungen dieser Geschäftsgrundlage unwirksam sein, so zieht dies nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrags nach sich. Die unwirksame Regelung wird durch die gesetzliche Regelung ersetzt.
  11. Gerichtsstand ist Köln.


  12. Stand: 01.01.2010



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